KLASSIK (etymologisch)(von griech. kleo klesis = HerbeiRufung, herbeigerufene, versammelte Menge) und das davon abgeleitete Adjektiv klassisch leiten sich in ihrer Bedeutung im Kern vom römischen Staatsdenken her (lat. classis = Volksklasse, classicus = Bürger der ersten gegenüber dem der untersten Klasse, des proletarius). Im Bereich der Literatur (seit Ende des 2. Jh. n. Chr. in Ansätzen schon bei Cicero) sind die Classici Scriptores die vorbildlichen Schriftsteller. Gemäß der klassizistischen Einstellung, die zu dem Begriff führte, ist dieser Kanon der Schulschriftsteller zwar in der Vergangenheit angesiedelt, fällt jedoch nicht mit bestimmten Epochen und Stilen zusammen. seitdem gilt das "Klassische" als der Inbegriff von Vollendung, Vorbildlichkeil und höchstem Rang. Es war damit eine Grundkategorie des ästhetischen Urteils gegeben, die formale und inhaltliche Kriterien umfaßte, vor allem aber 1 wertend gemeint war.

Die deskriptive Komponente gewann erst Bedeutung, als im Anschluß an J.J. Winckelmann (1755), sodann an G.Fr.W. Hegel die Umdeutung des "Klassischen" zu einem Epochen- und Stilbegriff, somit eine gewisse historische Relativierung der absoluten Wertungskategorie erfolgte. Der normative Gehalt - nach Hegel bringt die klassische Kunst zur Ausführung, "was die wahrhafte Kunst ihrem Begriff nach ist" - und die Auffassung einer dauernden Gegenwart und Aktualität klassischer Werke blieb trotz des Konflikts mit der streng historischen Auffassung grundsätzlich gleichwertiger Kunstepochen bis heute lebendig.

Der Begriff des "Klassischen" widersetzte sich der im entfalteten historischen Bewußtsein des 19.Jh. eigentlich unausweichlichen Konsequenz, daß alle normative Bedeutung der Vergangenheit schließlich von der souverän gewordenen historischen Vernunft zersetzt wird" (H.-G. Gadamer). Der eher einschränkende Gebrauch der Bezeichnung "klassisch" im Sinne von Stilvollendung (z.B. "klassische Vokalpolyphonie" G. P. da Palestrinas oder Fr. Schubert als "Klassiker des Lieds") bis hin zur bloß rühmenden Kennzeichnung einzelner in ihrer Art exemplarischer und vollkommener Werke aus Vergangenheit und Gegenwart vermochte den Widerspruch nicht zu lösen. Noch im umgangssprachlichen Gebrauch (z.B. "Album klassischer Stücke" oder "klassische Musik", auch einfach Klassik", pauschal für die Kunstmusik der Vergangenheit beziehungsweise die Kunstmusik überhaupt) ist das Bewußtsein für die absolut normsetzenden Eigenschaften des Klassischen nicht geschwunden.

Die Bezeichnung "Wiener Klassik" für Musik der "Wiener Klassiker" J.Haydn, W.A. Mozart und L. van Beethoven setzte sich seit dem Ende des 19. Jh. als Epoche und als Stil in der Musik in Analogie zur "Klassik" der Hochrenaissance (J. Burckhardt, H.Wölfflin) und zur "Weimarer Klassik" J. W. von Goethes und Fr. von Schillers sowie in Abhebung gegen die "romantische" Epoche allgemein durch. Die Auffassung der Wiener klassischen Musik als einer höchsten, zeitlos gültigen und schlechthin vorbildlichen Stufe der Musik, in der die Idee des Werkhaften zu allseitig vollendeter Ausprägung gelangt war, bahnte sich aber bereits zu Lebzeiten Beethovens an. Vereinzelt sprach man sogar von der "classischen Periode" der Musik (A. Wendt,1836). Als die eigentliche Domäne der Wiener Klassiker galt bei Zeitgenossen und Nachlebenden die autonome Instrumentalmusik der Symphonien, Konzerte und der Kammermusik. Mozarts Opern dagegen wurden zwar von Kennern als Ausnahmewerke beurteilt, doch hat man sie zu ihrer Zeit vornehmlich an der beherrschenden italienischen Tradition gemessen. Das Bild der Wiener Klassik als Geistesgemeinschaft und als Musik unüberschreitbaren Ranges ist seit dem frühen 19. Jh., ungeachtet des Wandels der Interpretation und trotz unleugbarer Verständnisschwankungen und exemplarischer Mißdeutungen bemerkenswert stabil geblieben.

 

Dreimal in verschiedener Gestalt ist die Wiener Klassik zur Vollendung gelangt. Die Ansicht, es habe Mozart Haydn vollendet und Beethoven Mozart fortgesetzt, ist irrig, trotz des geistigen Austausches, der sich in ihrem Werk dokumentiert und der engen persönlichen Beziehung zwischen Haydn und Mozart sowie Haydn und Beethoven. Die innere Zusammengehörigkeit der Wiener klassischen Musik über die Generationsgrenzen, die je eigene Individualität und den epochalen Wandel hinweg (Französische Revolution, 1789; Napoleonische Ära; Heraufkommen des bürgerlichen Zeitalters) ist zum einen bedingt durch das Wirken in den besonderen Kultur- und Lebensformen ihrer gemeinsamen Wahlheimat Wien, zum andern durch persönlichen Umgang, vor allem aber durch eine aus äußeren Umständen nicht ableitbare Geistesgemeinschaft. Die Musik Haydns und Mozarts trat :zwar gleichzeitig um 1780 in die klassische Phase ;das Ende dieser Ära ist gegeben durch die Todesjahre Beethovens (1827) und F.Schuberts (1828). ,

Die historischen Voraussetzungen der Wiener Klassik sind indessen in der europäischen Musik seit etwa 1730 greifbar. Insbesondere in der neuen Gattung der italienischen Opera buffa, die um 1730 feste Gestalt annahm und die Opera seria an Aktualität bald weit überflügelte, trat ein neuer beweglicher, aktionshaltiger musikalischer Satz in Erscheinung, der eine radikale Abkehr vom episch-ableitenden Prinzip des Generalbaßkomponierens somit vom Generalbaßzeitalter, bedeutete.

neue formale Prinzipien : Steter Wechsel im Motivisch-Melodischen, Kleingliedrigkeit, formelhafte Agilität, neue Kantabilität und melodisch geschlossene Formung sowie feste, überschaubare Architektur durch rationale metrische Verhältnisse und meist regelmäßige, symmetrisch angeordnete Taktgruppierungen (2 + 2,4 + 4 usw.) kennzeichnen den Umbruch des musikalischen Denkens, das von der italienischen Opernsinfonia auf die Instrumentalmusik, mit ihren Zentren um 1750 in Mannheim, Paris, Wien und London, übergriff.

Die alten, vom Generalbaßkomponieren geprägten Gattungen Triosonate und Concerto grosso wurden abgelöst durch den zunächst (als italienische Opernsinfonia) 3 sätzigen, nach Einführung des Menuetts 4 sätzigen Zyklus von Symphonie, Streichquartett, Klaviersonate und verwandten Gattungen. Diese neue Instrumentalmusik, der sich partiell die Begriffe "galanter Stil", "Empfindsamkeit", "Sturm und Drang" und "Aufklärung" zuordnen lassen,

Komponisten

wurde repräsentiert u. a. durch J. Stamitz (Mannheim), J. Chr. Bach (London), N. Jommelli (Stuttgart), J. Schobert (Paris), G. Chr. Wagenseil (Wien) und G. B. Sammartini (Mailand). Die gegenüber den "Mannheimern" im Ansatz konservativere Berliner Schule wurde um so bedeutender vertreten durch C. Ph. E. Bach, der vor allem durch seine Klaviermusik gewirkt hat. Die Wirkung seiner Musik auf Haydn war beträchtlich. In der Oper (Opera buffa und Opera seria) waren bis ins 19.Jh italienische Komponisten führend (B.Gauppi, P. Anfossi, G. Paisiello, D. Cimarosa u. a.). so sehr die Wiener Klassiker vornehmlich in ihrer lugend von der Musik der Zeitgenossen angeregt wurden (Mozart insbesondere durch J. Chr. Bach, durch die "Mannheimer" Komponisten der 2. Generation und durch die italienische Oper), die Tradition der "vorklassischen" Musik hielt und wandelte ich, von der Wiener Klassik nur oberflächlich berührt, in ihren eigenen Bahnen und ging später auf in der neuen "romantischen" Musik. Es ist historisch ebenso irreführend, die Klassik als gereifte, veredelte "Vorklassik" zu verstehen, wie die Generationsgenossen Mozarts und Beethovens der Klassik zuzurechnen.

Durch die nach 1780 einsetzende europäische Wirkung der Wiener klassischen Instrumentalmusik ergab sich allerdings insofern eine neue Situation, als der höchste Kunst- und Werkanspruch in der Komposition nunmehr unverzichtbar geworden, eine unverrückbare Norm des Kunstcharakters gegeben war, ohne daß eine Fortsetzung oder Nachfolge im Sinne des Vorbilds denkbar gewesen wäre. Im Zeichen dieses Zwiespalts, von dem nur die Oper ausgenommen blieb, Annäherung an die "romantische" Musik als schroffe Abgrenzung. Unter den größten Belastungen, denen Beethoven die musikalischen Elemente aussetzt, bewährt sich Schlüssigkeit, Autonomie und innere Festigkeit der klassischen Bauweise. Die Spätwerke sind Beethovens letztes Wort, ein letztes Wort der Musik im allgemeinen und der Wiener Klassik im besonderen, insofern als in ihnen die extreme Vielschichtigkeit, der unerhörte Anspruch und die geistige Dichte der Wiener klassischen Musik unüberhörbar zutage tritt. Beethovens Spätwerk ist daher nicht Auflösung, sondern Besiegelung der Wiener Klassik.

 

 

wertende Einordnung

Die Wiener Klassik ist streng genommen weder Stil noch Epoche der Musik, da sie sich ausschließlich im Sinngefüge der Werke Haydns, Mozarts und Beethovens verwirklicht. Nur Schuberts Welt des Lieds steht der Wiener Klassik an Gewicht und Universalität der Aussage nahe. Schuberts Gesamtwerk hebt sich außerdem ebenso entschieden von der späteren Musik ab. Der Werkbegriff der Wiener Klassik ist begründet in einer neuen Bewußtheit des Komponierens, die sich vor allem im Verhältnis des Einzelnen zum Ganzen bekundet. In jedem Augenblick des musikalischen Prozesses ist das Ganze gegenwärtig. Musik wurde ausdrücklich als Bleibendes, Dauerhaftes konzipiert. Mit der neuen Bewußtheit des kompositorischen Aktes ist die Geistigkeit des musikalischen Sinns gegeben. Die Vergeistigung aber ist restlos durchtränkt von Empfindung. So tritt in dieser Musik die Idee des seiner selbst bewußten Subjekts (nicht das Subjektive) hervor. Strenge der Tektonik, der Konstruktion erscheint als Freiheit, als freies spielerisch überlegenes Walten der Phantasie. Darin zeigt sich die Wiener Klassik den Kantschen Denkpositionen nahe (Auflösung des Widerspruchs zwischen Freiheit und Notwendigkeit), und deshalb spricht aus ihr der höchste denkbare Begriff von Menschenwürde. Die im Werk zutage tretende Notwendigkeit des So-und-nicht-Anders erscheint als Spontaneität, Willkür, Freiheit des Zu- und Eingriffs. Der zutiefst humane Gehalt im Sinne Schillers ist in der Wiener klassischen Musik wesentlich bedingt durch das befreiende Spiel, dessen deutlichstes Indiz die stets von innerer Wachheit bewegte, nie formelhaft mechanisierte und poetisch (romantisch) verklärte Figuration ist. In der Wiener Klassik scheint außerdem die Antinomie zwischen dem Allgemeinen und dem Besonderen aufgehoben. Das Allgemeine kommt im Gewande des Besonderen (der besonderen Werkstruktur) zum Vorschein. Dies bedeutet: Die Elemente des Komponierens behalten ihr allgemein Verbindliches und bilden einen sinnvollen Zusammenhang doch nur durch ihre besondere Fügung im einzelnen Werk. Wie früher Gattung und Satzverfahren das einzelne Werk legitimierten, so legitimiert nunmehr die besondere Werkstruktur die Gattung. Die Auflösung der Gattungsvorstellung und eines gesicherten kompositorischen Handwerks zu Beginn des 19.Jh. ist nicht zuletzt eine Auswirkung der Wiener Klassik gewesen. Zum letzten Mal in der europäischen Geschichte erfüllte die Musik die Aufgabe der Herstellung einer als allgemein gültig empfundenen objektiven Ordnung, und zwar im Sinne des im frühen Mittelalter für die Mehrstimmigkeit formulierten Prinzips der Concordia discors. Der Bau eines harmonisch gefügten Ganzen aus heterogenen Elementen wird in der Wiener klassischen Musik als "antagonistische Struktur" ins kompositorische Bewußtsein gehoben. Mit dem restlosen Übereinkommen von rationaler, objektiv hergestellter Ordnung (auch Konstruktion) und Empfindung ist jedoch eine Grenzposition eingenommen, ein Endpunkt erreicht (wie aus dem Spätwerk Beethovens klar wird): Musik kommt als Kompositionsakt zum Bewußtsein ihrer selbst. Dies geschieht in erster Linie durch die kompositorisch auf allen Ebenen (vor allem der Takt- und Kadenzmetrik) bewältigte Zeit. Die in der Würde und Einmaligkeit des Augenblicks musikalisch bewußt gewordene Zeit verleiht den Tongebilden Dauer. Gedächtnis ist der Einheit stiftende Grundimpuls der Wiener klassischen Musik, Gedächtnis wird somit auch beim Hörer aktiviert. Die Entelechie und die Finalität, von denen die Werke und das Kompositionsverfahren Haydns, Mozarts und Beethovens geprägt sind, die Tatsache, daß eine letzte Autonomie der musikalischen Sinnbeziehungen, letzte Vollendung und Durchformung der Gebilde erreicht wurden, außerdem die immanente Universalität und allgemeine Verbindlichkeit der musikalischen Sprache (die nicht auf eine Synthese des Bestehenden zurückzuführen ist) bestimmen den geschichtlichen Ort der Wiener Klassik. Sie steht am Ende des aristokratisch-höfischen Zeitalters, setzte zwar eine Adelskultur voraus, löste sich jedoch gänzlich vom Boden der höfischen Musik. Dem geschärften Blick mag die Wiener Klassik als die letzte, im kritischen Augenblick der Wende vernehmbare Bekundung einer Welt erscheinen, die in der Antike beginnt und bis zum Anbruch des bürgerlichen Zeitalters reicht.

 

Lit.: 1) Allgemeine WW: H. WOLFFLIN, Die klass. Kunst (Mn 1899); F. STICH, Dt. K. u. Romantik oder Vollendung u. Unendlichkeit(Mn 1922); H. ROSE, K. als künstlerische Denkform (Mn 1937); Concinnitas. Beitr. z. Problem des Klassischen. FS H. Wölfflin (Bas - St 1944); Das Problem des Klassischen u. die Antike. Acht Vorträge Naumburg 1930, hrsg. v. W. JAEGER (L 1933, Nachdr. St 1961); H.-G. GADAMER, Wahrheit u. Methode. Grundzüge einer philos. Hermeneutik (Tü 21965) (bes.